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Sendungsverfolgung in Echtzeit

Sendungsverfolgung in Echtzeit

Eine der größten Herausforderungen bei Steuerung der Warentransporte ist die Notwendigkeit Entscheidungen auf der Grundlage vieler sich ändernder Faktoren treffen zu müssen. Dazu gehören Verfügbarkeit von Fahrern und LKWs, Preise der Partner, rechtliche Bedingungen oder aktuelle Verkehrslagen. Mit zunehmender Anzahl zu realisierenden Aufträgen wird es immer schwieriger, die optimalen Entscheidungen zu treffen. Bei Vorliegen komplexer Rahmenbedingungen kann es hilfreich sein, eine unterstützende Software zu nutzen. In dem vorliegenden Fall sprechen wir von mobilen Transportmanagementsystemen (TMS Mobile – Transport Management System Mobile). Diese Systeme wurden zur umfassenden Unterstützung von Transportvorgängen entwickelt. Eine ihrer Grundfunktionen ist die Sendungsverfolgung in Echtzeit.

Sendungsverfolgung – Vorteile

Die Funktion der Sendungsverfolgung (track & trace) von TMS-Mobile ermöglicht Lieferungen von jedem beliebigen Standort aus aktiv zu überwachen und zu koordinieren. Dank den im System vorhandenen Informationen können Transportaufträge jederzeit verwaltet und modifiziert werden. Einer der größten Vorteile der Sendungsverfolgung ist die Möglichkeit den Kunden zuverlässig über den Status der Auftragsrealisierung zu informieren. Zu den wichtigsten Vorteilen von TMS-Mobile gehören:

Volle Transparenz – Dank der Sendungsverfolgung ist jede Realisierungsphase der Aufträge vom Zeitpunkt der Annahme bis zur Lieferung sichtbar.

Verhinderung von Missbrauch – Überwachung der Arbeit von Fahrern, Standorten von Fahrzeugen, Anhängern und Beförderungsmitteln, Betankungs- und Zählerständen. Das TMS-Mobile sorgt für Transparenz innerhalb Transportprozesses und schränkt somit den Spielraum für möglichen Missbrauch stark ein.

Schnellere Abrechnungen – Alle Finanzvorgänge im Zusammenhang mit den Transporten werden in einem System verwaltet, das die Abrechnung erleichtert und beschleunigt. Das TMS-Mobile System ermöglicht ein Abrechnungsmodell für jeden Geschäftspartner individuell zu definieren.

Verfügbarkeit – Einfacher Zugriff auf das System von jedem Ort auf der Welt. Der Zugriff auf das Programm ist von jedem Gerät mit Internetzugang möglich (Computer, Tablet, Smartphone).

Zeitersparnis – Die für die Beantwortung von Fragen zum Status der Sendungsverfolgung benötigte Zeit wird entscheidend reduziert.

Rechtliche Anforderungen

Innerhalb der Sendungsverfolgung sind eine Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen zu beachten. Diese gelten sowohl auf nationaler Ebene als auch auf internationaler Ebene, z.B. in der Europäischen Union. Unter den Rechtsakten, die die Verfolgung, Kontrolle und Genealogie von Waren betreffen, sind folgende zu benennen:

ADR-Übereinkommen
Das ADR-Übereinkommen (L’ Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) beschreibt die Anforderungen an die Beförderung von Gefahrgütern.

Der Katalog von Materialien, die unter das ADR-Übereinkommen fallen, umfasst z. B.:

  • Entzündliche Stoffe
  • Explosive Stoffe
  • Ätzende Stoffe
  • Ansteckungsgefährliche Stoffe
  • Radioaktive Stoffe
  • Giftige Stoffe

Bei der Beförderung dieser Güter müssen die im ADR-Übereinkommen festgelegten Bedingungen erfüllt sein. Zu den an ein Transportunternehmen gestellten Anforderungen gehören:

  • Auswahl des Transportmittels und des Zubehörs
  • Mengenschwellen der Waren/Füllstufe des Behälters – z.B. Randbedingungen der Tankfüllung: weniger als 20% oder mehr als 80% (Explosionsrisiko)
  • Auswahl und Kennzeichnung von Verpackungen
  • Möglichkeiten Produkte mit anderen zu versenden
  • Physikalische Transportparameter– einschließlich der zulässigen Temperaturbereiche
  • Mitzuführende Dokumentation– entsprechend angepasster internationaler Frachtbriefe (CMR), Fahreranleitungen, ADR-Bescheinigungen
  • Streckenverlauf – darunter Umfahren von Stadtzentren, Tunneln
  • Fahrerberechtigungen– aktuelle ADR-Schulung

Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Seit dem 20. Mai 2019 gilt die Richtlinie zur Einführung eines Systems zur Verfolgung von Tabakerzeugnissen in der Europäischen Union. Ab diesem Zeitpunkt muss jede Zigarettenpackung mit einem eindeutigen Code versehen sein. Über diesen Code kann der Weg jeder Zigarettenpackung von der Fabrik zum Ladenregal verfolgt werden. Das Ziel des Systems ist die Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen. Des Weiteren steht der Schutz der öffentlichen Gesundheit, des Staatshaushalts und der illegal in der Branche handelnden Unternehmen im Fokus.

Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts. Sie legt Verfahren für die Lebensmittelsicherheit fest und auferlegt u. a. folgende Verpflichtungen:

  • Verfolgbarkeit (Traceability)
  • Verantwortung der Unternehmer für die Lebensmittelsicherheit
  • Rücknahmen und Rückrufe von Lebensmitteln
  • Informieren des Verbrauchers
  • RASFF-Benachrichtigungen

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel. Sie enthält Bestimmungen zur Identifizierungspflicht der Ware innerhalb der gesamten Lieferkette. Ferner legt sie Anforderungen an die Dokumentation zur Lagerungs- und die Transportbedingungen für Kosmetika fest.

Verordnung (EU) Nr. 995/2010
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringenden Marktteilnehmern. Sie regelt die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette. Die Verordnung verpflichtet u. a. zur Erfassung Informationen, wie:

  • Beschreibung, einschließlich Handelsbezeichnung und Erzeugnisart sowie Trivialname der Baumarten
  • Herkunftsland
  • Menge (Volumen, Gewicht oder Anzahl der Einheiten)
  • Name und Anschrift des Holzlieferanten
  • Name und Anschrift des Händlers, an den das Holz und die Holzerzeugnisse geliefert wurden

REACH
REACH (engl. Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffen die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass Produktinformationen zusammen mit den Produktströmen in der Lieferkette bereitgestellt werden müssen.

Dies sind nur einige der vielen Rechtsakten, bei deren Erfüllung das TMS-Mobile-System hilft. Die Erfassung von Sendungen und Sendungsverfolgung ist auch integraler Bestandteil vieler Normen und Grundsätze, wie z. B. ISO 22000:2005, HACCP, BRC, IFS oder SQF.

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